Fluchttreppe

Fluchttreppe – Konstruktion und Realisierung vom Fachbetrieb

Fluchttreppen sind in vielen Objekten Vorschrift und insbesondere die außenliegenden Fluchttreppen. Eine Fluchttreppe wird immer dann benötigt, wenn die Brandgefahr oder eine andere unerwartete Gefahr in einem größerem Gebäude vorliegt. Mit deren Hilfe können die Personen sich schneller in Sicherheit bringen. Wenn es sich um eine Feuertreppe handelt, dann darf diese nur im Falle eines Brandes benutzt werden. Sie darf nicht zur täglichen Begehung des Gebäudes zur Verfügung stehen. Die Feuertreppe ist in der Regel eine außenliegende Stahltreppe. Wenn es sich um eine Feuertreppe im inneren Gebäudebereich handelt, dann müssen die Bestimmungen des Brandschutzes erfüllt sein. Der Treppenaufgang sollte mit feuerbeständigen Ausgangsfluren ausgestattet sein. Die Feuertreppe ist bei den offiziellen Bauverordnungsstellen auch als notwendige Treppe bekannt. So müssen Arbeits- oder Aufenthaltsräume mit einer sogenannten notwendigen Treppe ausgestattet sein.

Gesetzliche Bestimmungen für Brandschutz

Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an den Brandschutz klar definiert. Die Feuertreppe sollte aus nicht brennbaren Materialien gefertigt sein und somit gänzlich feuerbeständig sein. Darüber hinaus sollte die Tragfähigkeit im Bezug auf die Löschwasser- oder Brandwirkung nicht beeinträchtigt sein. Sie sollten außerdem einer Prüfzeit von 90 bis 120 Minuten Feuerprüfzeit standhalten können. Ab fünf Geschossen in einem Gebäude ist eine Feuertreppe vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Treppen, die aus Natursteinen hergestellt wurden, können Feuer und Löschwasser in der Regel nicht standhalten. Die Gefahr, dass sie aufgrund von enormen Spannungsdruck zerspringen ist sehr groß. Feuerhämmende Treppen bewirken, dass im Fall eines Brandes der Durchgang des Feuers blockiert wird. Diese Standfestigkeit sollte in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten andauern können. Zu den sogenannten feuerhemmenden Treppen gehören beispielsweise Mauerwerkstreppen, Stahlbetontreppen oder Sandsteintreppen.

Diese Art von feuerhemmenden Treppen dürfen in Objekten von maximal zwei Vollgeschossen eingebaut werden. Für Gebäude mit bis zu fünf Vollgeschossen können die feuerhemmenden Treppen ebenfalls verwendet werden, wenn die tragenden Bauteile in der Konstruktion nicht brennbar sind. Bei Wohnhaustreppen mit ein bis zwei Wohnungen, können auch Holztreppen eingebaut werden, da in diesem Fall die Bestimmungen für den Brandschutz weniger streng sind.

Fluchttreppen und Feuertreppen – welche DIN gibt es?

Notwendige Treppen sind in der Regel Flucht- oder Feuertreppen, für die es bestimmte DIN gibt. Gemäß der Arbeitsschutzverordnung ist eine Treppenbreite von 85cm erforderlich für eine Fluchttreppe. Allerdings schreibt DIN vor, dass die Breite von mindestens einem Meter eingehalten werden sollte.

Werden zu der einem Meter breiten Fluchttreppe noch weitere Treppen eingebaut, erlaubt der Gesetzgeber für die zusätzlichen Treppen eine Breite von 50cm.

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